Betreuungsstellen - Inlandsmaßnahmen

Quo Vadis Jugendhilfe Ost Betreuungsstellen Inlandsmaßnahmen
Quo Vadis Jugendhilfe Ost Betreuungsstellen Auslandsmaßnahmen
Quo Vadis Jugendhilfe Ost Betreuungsstellen Sonderprojekte

Betreuungsstelle Güssefeld

Zielgruppe
Die Betreuungsstelle bietet 2 Kindern und Jugendlichen ab einem Alter von 5 Jahren die Möglichkeit einer langfristigen familiären Unterbringung. Gerne dürfen es Geschwisterkinder (geschlechtsunspezifisch) sein, um ihnen das gemeinsame Aufwachsen zu ermöglichen. Die Betreuung der Kinder basiert auf der gesetzliche Grundlage des §1 und §27 in Verbindung mit §33 SGB VIII. Kinder mit bekannter Tierhaarallergie sowie in der Vergangenheit auffällig in Tierquälerei, sexuell belasteter Vergangenheit und Übergriffigkeit können in der Betreuungsstelle nicht aufgenommen werden. Eine Barrierefreiheit kann nicht vorgewiesen werden.

Qualifikation und Familienstruktur der Betreuungsstelle
Die Betreuerin (geb.1970) kann zwei abgeschlossene Ausbildungen als Bankkauffrau sowie Techn. Sterilisationsassistentin vorweisen. Sie hat berufsbegleitende Kenntnisse erworben durch:

  • Fortbildung des Jugendamtes Salzwedel für Pflegeeltern
  • Fortbildung in „Individualpädagogik“
  • Weiterbildung in der Montessori-Pädagogik

Die Betreuerin zeichnet sich durch ihre positive Lebenseinstellung aus sowie durch ihre hilfsbereite, geduldige und mitfühlende Art. Ihre Hobbys sind ua. lesen, backen, basteln und die Gartenpflege. Sie befasst sich mit der Esoterik und Meditation, welche ein fester Bestandteil der Lebenseinstellung ist.
Ihr Ehemann (geb.1969) ist seit 2023 als Schulbegleiter und als Einzelbetreuer in einem Integrativhort tätig. Er verfügt ebenfalls über zwei abgeschlossene Berufsausbildungen als Fleischer und Flugzeugabfertiger. Seine zu betreuenden Kinder und Jugendlichen beschrieben ihn als sympathisch, witzig und zuverlässig. Er ist vielseitig handwerklich begabt. Er nimmt die Herausforderungen an und setzt die beruflich erworbenen Erfahrungen im Haus und Hof um.
Gemeinsam ist das Ehepaar seit 2,5 Jahren als Betreuungsstelle nach §33 SGBVIII in der stationären Jugendhilfe tätig. Unterstützend steht eine von drei Töchtern, die staatlich anerkannte Erzieherin ist, jederzeit bereit, um in Vertretungssituationen aushelfen zu können.
Das Betreuerehepaar ist seit 1992 verheiratet, hat 3 gemeinsame Töchter (Jahrgänge 1992, 1995 und 1998) die bereits ausgezogen sind und eigene Familien haben (Enkelkinder: Jahrgänge 2019, 2021 und 2022). Es leben derzeit zwei mittelgroße Hunde und 7 Samtpfoten im Haushalt, die ihre Streicheleinheiten einfordern und Ruhe ausstrahlen.

Räumliche Gegebenheiten
Das Fachwerkhaus wurde ca. 1920 erbaut und hat eine Wohnfläche von ca. 130 qm, verteilt auf zwei Etagen. Es wurde 2015 vom Ehepaar erworben und eine Grundsanierung des Gebäudes fand 2005 durch den Vorbesitzer statt. Im Dachgeschoss befinden sich zwei Zimmer. Die Betreuten, insofern Geschwisterkinder, könnten ein gemeinsames Zimmer welches eine großzügige Größe von etwa 24 qm hat, bewohnen. Es besteht aber auch die Möglichkeit jedem Kind ein separates Zimmer anzubieten. Der gemeinsame Lebensmittelpunkt mit Küche, Bad sowie Wohn- und Essbereich befindet sich im Erdgeschoss, wo sich auch das Schlafzimmer des Ehepaares befindet.
Die eingezäunte Grundstücksfläche misst 1300 qm und besteht überwiegend aus Grünfläche mit viel Platz zum Bewegen, erkunden und spielen. Spielgeräte wie ein Trampolin, Fahrräder und diverse Kleinspielsachen stehen zur Verfügung. Weitere Spielgeräte wie ein Schaukelgerüst sind in Planung. In den Sommermonaten lädt ein kleiner Pool zum toben und abkühlen ein. Dieser wird lediglich für die heißen Sommermonate aufgebaut und entspricht den Maßen 3,60m x 0,76m. Bei Nichtbenutzung ist der Pool abgedeckt.
Hinter dem Grundstück bietet eine Wald- und Feldfläche viele Entdeckungs- und Entfaltungsmöglichkeiten und zu jeder Jahreszeit kann eine kleine Anhöhe fantasievoll zum Rodeln oder Drachensteigen lassen genutzt werden.
Eine kleine Werkstatt mit Werkbank im Nebengebäude bietet vielseitige Beschäftigungsmöglichkeit unter Anleitung.

Infrastruktur
Güssefeld hat ca. 170 Einwohner und ist ein Ortsteil der Gemeindestadt Kalbe/Milde (10km entfernt). Das Dorf liegt im Altmarkkreis Salzwedel im Bundesland Sachsen-Anhalt.
Etwa 1km außerhalb der Dorfes befindet sich ein Reiterhof. Der Reiterhof Dammkrug ist sehr beliebt , da hier im Verein geritten und voltigiert werden kann. Ebenfalls werden auch in der Ferienzeit Reiterferien angeboten. Es werden Reitstunden und geführte Ausritte angeboten.
Direkt im Dorf befindet sich ein Spielplatz und ein Fußballplatz. Freizeitmöglichkeiten sind in den umliegende größeren Städten wie Kalbe/Milde, Salzwedel, Gardelegen, Klötze und Stendal. Hier befinden sich Tierparks, Kino, Schwimmbäder , Indoorspielplätze und Erlebnisspielplätze. Fußball, Basketball, Reiten, Jugendfeuerwehr oder auch Angeln wird in Kalbe/Milde und Umgebung im Verein angeboten. Auch das Jugendfreizeitzentrum “Kroko“ bietet ein vielseitiges Angebot. Die Umgebung bietet viele Feld- und Wanderwege und kann somit bewegungsreich erkundet werden.
Im Umkreis von ca. 30 km ist eine ärztliche Grundversorgung mit Fachärzten gewährleistet. In Salzwedel und Gardelegen befinden sich Krankenhäuser der Regelversorgung mit integrierter Kinderklinik. Gute Verbindungen bestehen zu Ergo- und Logopädietherapeuten in Bismark (20 km entfernt). Im Fachklinikum Uchtspringe ist eine Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht. Hier wird das gesamte Spektrum psychischer Erkrankungen versorgt und ist wegen seiner Komplexität in zwei Kliniken für Psychosomatik und Psychotherapie gegliedert. Die Einrichtung bietet stationäre Kapazitäten, eine Tagesklinik in Stendal sowie Salzwedel und eine Institutsambulanz.
Die Grundschule für das Einzugsgebiet Güssefeld befindet sich in Brunau.

Die weiterführenden Schulen und Förderschulen sind in den nächst größeren Städten wie Kalbe/Milde, Gardelegen und Salzwedel ansässig.

  • Sekundarschule „J.F.Danneil“ Kalbe(Milde)
  • Förderschule für Lernbehinderte „Rosa Luxemburg“ Gardelegen
  • Förderzentrum Salzwedel I Förderschule „J.H.Pestalozzi“ Salzwedel mit Schwerpunkten in Lernen, geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung
  • Förderschulen für Geistigbehinderte in Gardelegen und Salzwedel
  • Gymnasien in Gardelegen „Geschwister Scholl“ und Salzwedel „Friedrich-Ludwig-Jahn“
  • Kreismusikschule des Altmarkkreises Salzwedel in Salzwedel mit Außenstellen

Kindertagesstätten der Einheitsgemeinde Kalbe/Milde sind an 8 verschiedenen Standorten zu finden. Die Schulen sind alle mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. der Schülerbeförderung erreichbar.

Alleinstellungsmerkmale
Die ländliche Lage der schönen Altmark ist besonders geeignet für junge Menschen welche einer reizarmen ruhigen Umgebung bedürfen. Die Tiere im Haushalt unterstützen im Aufbau eines Vertrauensverhältnis.
In der Betreuungsstelle wird FAMILIE gelebt. Die stabile Paarbeziehung zwischen den Eheleuten wird in diversen Situationen vorgelebt. Alle Familienmitglieder achten und respektieren sich gegenseitig und bieten ein festes Gerüst des Zusammenlebens.

Ziele und Methoden
Das Ziel der Betreuungsstelle ist vorrangig darauf gerichtet, das Kind/die Kinder aufzufangen und Sicherheit zu vermitteln, um eine Verarbeitung der Erlebnisse stattfinden zu lassen. Dazu gehört eine Eingewöhnungszeit in der mit Feingefühl die Gelegenheit zum Ankommen in der Betreuungsstelle gegeben wird. In einem geborgenen, sicheren und strukturierten Rahmen wird sich um die Bedürfnisse des Kindes/der Kinder im vollem Umfang gekümmert. Entsprechende Schritte werden unternommen um dem jungen Menschen mögliche Perspektiven zu vermitteln.
Die Umgebung und die Häuslichkeit bieten vielseitige pädagogische Abwechslung zwischen Bewegung und Ruhe. Im Sinne der Montessori-Pädagogik werden Möglichkeiten geschaffen die eigene Lebenswelt zu erkunden und auszugestalten.
Das soziale Lernen ist Teil der Alltagsbetreuung und ist integriert durch die Nähe aller Familienmitglieder sowie der im Haushalt lebenden Tiere.
Intensiver Bestandteil der Betreuungsstelle ist gelebte Partizipation.
Der Blick auf den Ausbau von Fertig- und Fähigkeiten sowie Talente wird stets angepasst und Angebote entsprechend ausgerichtet. So soll eine stabile, wertschätzende und langfristige Betreuung zu einer eigenen Lebensführung hinarbeiten.

Grundsätzliches
Bestandteil der pädagogischen Arbeit der Betreuungsstelle ist ebenfalls der Einbezug von Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten sowie die Berücksichtigung der Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung.

Partizipation

  • Information der jungen Menschen über ihre Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten und Unterstützung bei der aktiven Ausübung
  • Aushändigung einer Broschüre in leichter Sprache zu Partizipation und Kinderrechte
  • Im Sinne der Partizipation/Beteiligung werden die jungen Menschen bzw. deren gesetzliche Vertreter bei Beginn der Betreuung nach ihren Zielvorstellungen und Wünschen befragt. Diese fließen in die Hilfeplanbesprechung mit ein. Das Ergebnisprotokoll/Hilfeplanfortschreibung werden mit den vereinbarten Zielen allen Beteiligten vom zuständigen Jugendamt möglichst zeitnah zur Verfügung gestellt.
  • Die Betreuerin bespricht aktuelle Maßnahmen im Betreuungsalltag mit den Kindern und Jugendlichen unter Einbezug deren Vorstellung, so dass diese sie möglichst verstehen können. Die Prozessverantwortung bleibt dabei bei der Betreuerin.
  • Entwicklungsberichte werden je nach Entwicklungsstand mit den jungen Menschen besprochen und zur Kenntnis vorgelegt

Beschwerdemanagement
Ein einrichtungsinternes Beschwerdemanagementkonzept, dass partizipativ mit den Kindern/Jugendlichen sowie Mitarbeitern auf die einzelne Betreuungsstelle angepasst wird.
Die jungen Menschen und Sorgetragenden werden aufgeklärt und ihnen wird ermöglicht ihre Beschwerden auf folgenden Wegen zu äußern:

  • Intern: Einzelgespräch, Fachberatungsgespräch, Familiengespräch
  • Extern: Ansprache des zuständigen Jugendamtsmitarbeiters, sorgeberechtigte Person, Polizei oder externe Beratungsstellen
  • Aushändigung aller notwendigen Informationen (Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Visitenkarte) etc. des zuständigen Koordinators.
  • Alltagsbeschwerden werden zwischen Koordinator, Betreuungsstelle und jungen Menschen umgehend geklärt.
  • Die Betreuungsstelle ist verpflichtet dem Jugendlichen zu diesem Zweck ungehindert und unbeeinflusst Telefon und Internet zur Verfügung zu stellen.
  • Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich im individuellen Gespräch mit dem Koordinator bei dessen regulären Besuchen zu beschweren (4-Augen-Gespräch).
  • Der Koordinator dokumentiert die Beschwerde und bittet den Betreuer möglichst umgehend um eine Stellungnahme oder Besprechung. Das Ergebnis wird dem Jugendlichen anschießend telefonisch/persönlich mitgeteilt.
  • Schriftliche Beschwerden werden umgehend der Leitung mitgeteilt.
  • Das Ergebnis wird der betreuenden Stelle und nach Rücksprache mit dem Jugendamt, den sorgeberechtigten Person sowie dem Träger umgehend zugesandt.

Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung
Die Betreuungsstellen arbeiten alle gemäß dem trägerweiten Konzept „Kindesschutz“, indem folgendes aufgeführt ist:

  • Die besondere Gefährdungslage der Kinder und Jugendlichen in stationärer Betreuung
  • Definitionen von Gefährdung
  • Gesetzliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
  • Allgemeiner Schutzauftrag § 8a SGB VIII
  • Interne Methoden der Gefährdungseinschätzung
  • Handlungsablauf Meldung Kindeswohlgefährdung
  • Aufgaben der trägerinternen Kinderschutzfachkraft
  • Trägerhaltung
  • Evaluation und Qualitätssicherung

    In Bezug auf präventive Maßnahmen leistet die Betreuungsstelle:

  • Umsetzung des Transparenzauftrags durch bewusste und gute Kommunikation
  • Sensibilisierung der Betreuten: „Nein sagen“, „Mein Körper gehört mir“, Aufklärung und Vermittlung der Kinderrechte
  • stetige Reflexionsbereitschaft
  • regelmäßige Supervision und transparente Auseinandersetzung mit möglichen Gefährdungen
  • Zusammenarbeit mit Fachkräften und Beratungsstellen, um eine transparente Auseinandersetzung mit möglichen Gefährdungen sicherzustellen, ggf. dann therapeutische Anbindung
  • der alters- und entwicklungsgemäße Einbezug von Kindern und Jugendlichen am Hilfeprozess
  • die Kooperation mit Sorgeberechtigten, Herkunftsfamilie und weiteren wichtigen Bezugspersonen sowie mit dem zuständigen Jugendamt
  • ein kontinuierliches und transparentes Beschwerdemanagement und
  • die Umsetzung der Richtlinien zur Sicherstellung des Kindeswohls

sind handlungsleitend für die Arbeit mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen und werden entsprechend der Leistungsbeschreibung von Quo Vadis in der Betreuungsstelle umgesetzt. Die Leistungsbeschreibung kann im Internet abgerufen werden und wird auf Anfrage zugesandt.
Die neuen Anforderungen des Kinder- und Jugendschutzgesetzes sind bereits in unserem Schutzkonzept festgehalten, welches auf Wunsch ausgehändigt wird.

Stand: November 2024